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Berechtigungsschein: BAMF-Berechtigung für Deutschkurse in Augsburg

Caesar Redaktion
Berechtigungsschein: BAMF-Berechtigung für Deutschkurse in Augsburg

Sie sind neu in Deutschland und möchten einen Integrationskurs besuchen? Dann benötigen Sie einen Berechtigungsschein vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Mit diesem Schein können Sie einen geförderten Deutschkurs zu deutlich reduzierten Kosten besuchen – und in vielen Fällen sogar vollständig kostenfrei.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Berechtigungsschein: Was ist das genau? Wer hat Anspruch darauf? Wo und wie beantragen Sie ihn in Augsburg? Und wie nutzen Sie ihn am Caesar Sprachinstitut?

Was ist ein Berechtigungsschein?

Der Berechtigungsschein (auch „Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs“ genannt) ist ein offizielles Dokument des BAMF, das Sie zur geförderten Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt.

Vorteile des Berechtigungsscheins:

Der Berechtigungsschein bietet Ihnen bedeutende Vorteile. Statt mehreren tausend Euro zahlen Sie nur 2,29 € pro Unterrichtsstunde (Stand 2025), was die Kosten deutlich reduziert. Bei Bezug von ALG II, Sozialhilfe oder bei niedrigem Einkommen können Sie sogar vollständig von den Kosten befreit werden. Mit dem Schein erhalten Sie Zugang zu qualifizierten Kursen, da alle BAMF-zertifizierten Sprachschulen ihn akzeptieren. In vielen Fällen haben Sie außerdem einen rechtlichen Anspruch auf den Integrationskurs.

Wer hat Anspruch auf einen Berechtigungsschein?

Anspruchsberechtigte Personen (automatischer Anspruch):

Folgende Personengruppen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Berechtigungsschein:

  • Neuzuwanderer mit Aufenthaltstitel (erstmals ab 2005 zugewandert)
  • EU-Bürger und ihre Familienangehörigen
  • Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
  • Spätaussiedler und ihre Angehörigen

Diese Personen erhalten den Berechtigungsschein in der Regel automatisch von der Ausländerbehörde oder können ihn dort beantragen.

Verpflichtete Personen:

Einige Personen sind zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet und erhalten eine Verpflichtung (anstelle einer Berechtigung):

  • Personen, die vom Jobcenter verpflichtet werden (ALG-II-Empfänger)
  • Personen, die von der Ausländerbehörde verpflichtet werden (wegen besonderem Integrationsbedarf)

Eine Verpflichtung hat dieselbe Wirkung wie ein Berechtigungsschein – Sie können damit einen geförderten Integrationskurs besuchen.

Zugelassene Personen (auf Antrag):

Folgende Personen können auf Antrag zum Integrationskurs zugelassen werden (nach verfügbaren Plätzen):

  • Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund und besonderem Integrationsbedarf
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer (vor 2005 eingereist)
  • Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung (in bestimmten Fällen)

In diesen Fällen entscheidet das BAMF individuell über die Zulassung.

Wo beantrage ich den Berechtigungsschein in Augsburg?

Für Neuzuwanderer: Ausländerbehörde Augsburg

Wenn Sie neu nach Deutschland gekommen sind, erhalten Sie Ihren Berechtigungsschein in der Regel bei der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg:

Ausländeramt Augsburg Bürgeramt Stadtbergen (Kreisverwaltung Augsburg) Oder zentral im Rathaus Augsburg

Wichtig: Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültigen Ausweis oder Pass
  • Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis
  • Meldebescheinigung (Anmeldebestätigung in Augsburg)

Die Ausländerbehörde prüft Ihre Berechtigung und stellt Ihnen den Berechtigungsschein aus.

Für ALG-II-Empfänger: Jobcenter Augsburg

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beziehen, kann das Jobcenter Augsburg Sie zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten. In diesem Fall erhalten Sie dort die Verpflichtung.

Jobcenter Augsburg Willy-Brandt-Platz 1, 86153 Augsburg

Zulassung beim BAMF beantragen

Wenn Sie nicht automatisch anspruchsberechtigt sind, können Sie beim BAMF eine Zulassung beantragen. Dies erfolgt meist über die Sprachschule:

  • Wenden Sie sich an das Caesar Sprachinstitut
  • Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags
  • Der Antrag wird an das BAMF weitergeleitet
  • Das BAMF entscheidet über die Zulassung

Kosten mit Berechtigungsschein

Mit Berechtigungsschein (Kostenbeitrag):

  • 2,29 € pro Unterrichtsstunde (Stand 2025)
  • Gesamtkurs (700 UE): ca. 1.603 €
  • Zahlung erfolgt modulweise (meist alle 100 Stunden ca. 229 €)

Kostenbefreiung beantragen:

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder ein sehr geringes Einkommen haben, können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden:

Wer kann befreit werden?

  • ALG-II-Empfänger (Bürgergeld)
  • Sozialhilfeempfänger
  • Asylbewerberleistungsempfänger
  • Personen mit sehr niedrigem Einkommen (auf Antrag)

Wie beantragen?

  • Stellen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF
  • Legen Sie Nachweise vor (z.B. Bescheid vom Jobcenter, Sozialhilfebescheid)
  • Bei Bewilligung: Teilnahme vollständig kostenfrei!

Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Kostenbefreiung. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Fördermöglichkeiten.

Wie nutze ich den Berechtigungsschein am Caesar Sprachinstitut?

Schritt 1: Beratungsgespräch vereinbaren

Sobald Sie Ihren Berechtigungsschein erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit uns:

  • Telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Königsplatz
  • Bringen Sie Ihren Berechtigungsschein mit
  • Wir führen einen kostenlosen Einstufungstest durch

Schritt 2: Kursauswahl und Anmeldung

Gemeinsam finden wir den passenden Kurs für Sie:

  • Vormittagskurs, Nachmittagskurs oder Abendkurs
  • Einstieg auf dem richtigen Niveau (Basis- oder Aufbaukurs)
  • Passende Kurszeiten für Ihre Situation (Beruf, Familie)

Schauen Sie sich unseren Kursplan an.

Schritt 3: Kursbeginn

Mit Ihrem Berechtigungsschein können Sie direkt starten:

  • Der Kurs findet in unseren modernen Räumen am Königsplatz statt
  • Kleine Gruppen für intensives Lernen
  • Erfahrene Lehrkräfte begleiten Sie von A1 bis B1

Schritt 4: Prüfung und Zertifikat

Am Ende des Kurses legen Sie den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ab – ebenfalls bei uns am Caesar Sprachinstitut. Mit bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr offizielles Zertifikat Integrationskurs.

Was passiert, wenn ich den Kurs nicht erfolgreich abschließe?

Sollten Sie den DTZ nicht auf B1-Niveau bestehen oder den Kurs nicht regelmäßig besuchen, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, 300 weitere Stunden zu beantragen (Wiederholerkurs).

Wichtig: Regelmäßige Teilnahme ist Pflicht! Das BAMF kann bei unentschuldigtem Fehlen die Förderung stoppen.

Berechtigungsschein verloren? Was tun?

Wenn Sie Ihren Berechtigungsschein verloren haben:

  1. Kontaktieren Sie die ausstellende Behörde (Ausländerbehörde oder Jobcenter)
  2. Beantragen Sie eine Ersatzbescheinigung
  3. Wenden Sie sich an das BAMF (ggf. mit Hilfe der Sprachschule)

Wir helfen Ihnen gerne bei administrativen Fragen!

Unterschied: Berechtigungsschein vs. Verpflichtung

BerechtigungsscheinVerpflichtung
Freiwillige TeilnahmePflicht zur Teilnahme
Sie entscheiden selbst, wann und woFrist zur Anmeldung (meist 6 Monate)
Keine Sanktionen bei NichtteilnahmeBei Nichtteilnahme: Sanktionen möglich (z.B. Kürzung von Leistungen)
Ausgestellt von Ausländerbehörde oder BAMFAusgestellt von Ausländerbehörde oder Jobcenter

Wichtig: Beide Dokumente ermöglichen die Teilnahme zu gleichen Konditionen!

Häufige Fragen zum Berechtigungsschein

Kann ich meine Sprachschule frei wählen?

Ja! Sie können jede BAMF-zertifizierte Sprachschule in Augsburg oder deutschlandweit wählen. Das Caesar Sprach- und Bildungsinstitut ist eine solche zertifizierte Schule.

Wie lange ist der Berechtigungsschein gültig?

Der Berechtigungsschein ist in der Regel unbegrenzt gültig, solange Sie den Kurs noch nicht begonnen haben. Nach Kursbeginn haben Sie bestimmte Fristen, um den Kurs abzuschließen.

Kann ich den Kurs wechseln?

Ja, ein Wechsel der Sprachschule ist grundsätzlich möglich – sprechen Sie mit uns und Ihrer bisherigen Schule.

Muss ich den Berechtigungsschein zurückzahlen?

Nein, der Kostenbeitrag oder die Befreiung sind endgültig. Sie müssen nichts zurückzahlen, außer Sie brechen den Kurs ohne wichtigen Grund ab (dann ggf. Rückforderung einzelner Module).

Gilt der Berechtigungsschein auch für Berufssprachkurse?

Nein, für Berufssprachkurse (B2, C1 Beruf) benötigen Sie eine separate Berechtigung für Berufssprachkurse. Diese erhalten Sie ebenfalls vom BAMF oder Jobcenter.

Warum das Caesar Sprachinstitut die richtige Wahl ist

Mit Ihrem Berechtigungsschein haben Sie die freie Wahl der Sprachschule. Warum sollten Sie sich für das Caesar Sprach- und Bildungsinstitut entscheiden?

Wir bieten Ihnen eine zentrale Lage am Königsplatz mit perfekter Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel. In unseren kleinen Kursgruppen haben Sie mehr Sprechzeit und erhalten individuelle Betreuung. Unsere moderne Lernumgebung mit hauseigenem Café und Computerraum schafft eine angenehme Lernatmosphäre. Dabei unterrichten Sie erfahrene Lehrkräfte mit Herz und Kompetenz. Wir bieten flexible Kurszeiten am Vormittag, Nachmittag und Abend an, die sich Ihrem Leben anpassen. Als TELC Prüfungszentrum können Sie Ihre Prüfung in vertrauter Umgebung ablegen. Außerdem erhalten Sie persönliche Beratung, denn wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um Berechtigungsschein, Kostenbefreiung und Anmeldung.

Integration beginnt mit Sprache

Der Berechtigungsschein ist Ihr Schlüssel zu einem erfolgreichen Start in Deutschland. Mit einem geförderten Integrationskurs lernen Sie nicht nur Deutsch, sondern auch viel über das Leben, die Kultur und die Werte in Deutschland.

Am Caesar Sprachinstitut begleiten wir Sie auf diesem Weg – professionell, herzlich und mit dem Ziel, dass Sie sich in Augsburg und Deutschland zu Hause fühlen.

Fazit: Ihr Weg zum Berechtigungsschein in Augsburg

Der Berechtigungsschein für den Integrationskurs ermöglicht Ihnen eine geförderte Teilnahme an hochwertigen Deutschkursen zu minimalen Kosten oder sogar kostenfrei.

So gehen Sie vor:

  1. Prüfen Sie Ihren Anspruch (Neuzuwanderer, EU-Bürger, ALG-II-Empfänger)
  2. Beantragen Sie den Schein bei der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder BAMF
  3. Kostenbefreiung beantragen, falls Sie Sozialleistungen beziehen
  4. Wenden Sie sich an uns – wir beraten Sie und finden den passenden Kurs
  5. Starten Sie Ihren Integrationskurs am Königsplatz in Augsburg

Sie haben Fragen zum Berechtigungsschein oder zur Anmeldung? Kontaktieren Sie uns über unsere Kontaktseite – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihre erfolgreiche Integration beginnt hier – im Caesar Sprach- und Bildungsinstitut am Königsplatz in Augsburg.